Kurzarbeitergeld und Entschädigungen: Coronavirus: Steuerliche Behandlung von Lohnersatzleistungen

Das deutlich ausgeweitete Kurzarbeitergeld und Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz bleiben steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Die erleichterten Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld sind bis ins Jahr 2022 verlängert worden. Das gilt bisher jedoch nicht für die Steuerbefreiung für Arbeitgeberzuschüsse zur Aufstockung des Kurzarbeitergelds.

Praxis-Tipp: Umsatzsteuersatz bei Überlassung von Einrichtungen an Hotelgäste

Die Umsatzsteuer ermäßigt sich nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG auf 7 % für die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Das gilt jedoch nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn sie mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind.

Tipps für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer: Corona-Soforthilfe: Rückmeldeverfahren überfordert viele Mandanten

Mitte Oktober erhielten all diejenigen Steuerpflichtigen, die im Frühjahr 2020 die Soforthilfe beantragt hatten, eine schriftliche Aufforderung der Förderstelle, den tatsächlichen Liquiditätsengpass bis spätestens am 19.12.2021 im Zuge des Rückmeldeverfahren zu ermitteln und zu bestätigen. Das stellt viele Mandanten vor Probleme.

Versicherungs- und Beitragsrecht: Sozialversicherungswerte: Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2022

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26.11.2021 der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022 zugestimmt. Die im Versicherungsrecht wichtige allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt ab 1.1.2022 unverändert 64.350 Euro. Die weiteren Werte im Überblick.