Das deutlich ausgeweitete Kurzarbeitergeld und Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz bleiben steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Die erleichterten Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld sind bis ins Jahr 2022 verlängert worden. Das gilt bisher jedoch nicht für die Steuerbefreiung für Arbeitgeberzuschüsse zur Aufstockung des Kurzarbeitergelds.
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BFH: Neue anhängige Verfahren im November 2021
Praxis-Tipp: Postausgangsbuch für Steuerberater: Pflichten und Beweiskraft
Praxis-Tipp: Umsatzsteuersatz bei Überlassung von Einrichtungen an Hotelgäste
Die Umsatzsteuer ermäßigt sich nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG auf 7 % für die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Das gilt jedoch nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn sie mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind.
Tipps für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer: Corona-Soforthilfe: Rückmeldeverfahren überfordert viele Mandanten
Mitte Oktober erhielten all diejenigen Steuerpflichtigen, die im Frühjahr 2020 die Soforthilfe beantragt hatten, eine schriftliche Aufforderung der Förderstelle, den tatsächlichen Liquiditätsengpass bis spätestens am 19.12.2021 im Zuge des Rückmeldeverfahren zu ermitteln und zu bestätigen. Das stellt viele Mandanten vor Probleme.
