Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden: Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen zu Zinsfestsetzungen Allgemein 30. November 2021 Die Finanzverwaltung weist Einsprüche und Änderungsanträge zu Zinsfestsetzungen gemäß § 233a AO in einer Allgemeinverfügung zurück. Mehr zum Thema ‚Zinssatz’…Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…Mehr zum Thema ‚Einspruch’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest