BFH Kommentierung: Gewerbesteuerbefreiung für Altenheime und Pflegeeinrichtungen

Die Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. c und d GewStG erfasst nur die Gewinne, die aus dem Betrieb der jeweiligen Einrichtung selbst erzielt werden. Der Gewinn aus Nebentätigkeiten, die nicht vom Zweck der Steuerprivilegierung gedeckt sind, unterliegt der Gewerbesteuer.

Corona-Wirtschaftshilfen: Verlängerte Antragsfrist für Überbrückungshilfe III Plus

Das BMWi hat in seinen am 26.11.2021 aktualisierten FAQ die Frist für die Beantragung der Überbrückungshilfe III Plus bis zum 31.3.2022 verlängert. Förderzeitraum bleibt – noch – der Zeitraum von Juli bis Dezember 2021. Außerdem können die Schlussabrechnungen nun für alle Überbrückungshilfen (I, II, III, III Plus) bis zum 31.12.2022 eingereicht werden.

Praxis-Tipp: Einreichung einer Steuererklärung unmittelbar vor Ablauf der Festsetzungsfrist

Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt, wenn eine der Voraussetzungen des § 46 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 EStG vorliegen.