Eine aufschiebend bedingte Last ist auf den Zeitpunkt des Bedingungseintritts zu bewerten. Eine Abzinsung für die Schwebezeit zwischen dem Rechtsgeschäft und dem Bedingungseintritt findet nicht statt.
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BFH Kommentierung: Gewerbesteuerbefreiung für Altenheime und Pflegeeinrichtungen
Corona-Wirtschaftshilfen: Verlängerte Antragsfrist für Überbrückungshilfe III Plus
Das BMWi hat in seinen am 26.11.2021 aktualisierten FAQ die Frist für die Beantragung der Überbrückungshilfe III Plus bis zum 31.3.2022 verlängert. Förderzeitraum bleibt – noch – der Zeitraum von Juli bis Dezember 2021. Außerdem können die Schlussabrechnungen nun für alle Überbrückungshilfen (I, II, III, III Plus) bis zum 31.12.2022 eingereicht werden.
