BFH: Haushaltszugehörigkeit als Voraussetzung für Sonderausgabenabzug von Kinderbetreuungskosten

§ 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG verstößt jedenfalls dann nicht gegen die Steuerfreiheit des Existenzminimums und den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG), wenn die Betreuungsaufwendungen desjenigen Elternteils, der das Kind nicht in seinen Haushalt aufgenommen hat, durch den ihm gewährten Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (§ 32 Abs. 6 EStG) abgedeckt werden.

BFH Pressemitteilung: Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltnaher Dienstleistungen durch Mieter

Der BFH hat entschieden, dass Mieter Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gemäß § 35a EStG steuermindernd geltend machen können, auch wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben.

Praxis-Tipp: Härteausgleich bei Festsetzung der Energiepreispauschale im Veranlagungsverfahren

Bei dem Härteausgleich nach § 46 Abs 3 EStG werden in den Fällen des § 46 Abs. 2 EStG einkommensteuerpflichtige Einkünfte, die weder dem Steuerabzug vom Arbeitslohn noch der tariflichen Besteuerung unterworfen wurden, vom Einkommen abgezogen, wenn diese nicht mehr als 410 EUR betragen.