Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass der Umstand, dass der Arbeitnehmer keinen arbeitsvertraglichen Anspruch auf Einräumung einer stillen Beteiligung hat, für ein unabhängig vom Arbeitsverhältnis bestehendes Sonderrechtsverhältnis spricht.
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BFH: Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Verwertung durch absonderungsberechtigten Gläubiger
Überlässt der Insolvenzverwalter gemäß § 170 Abs. 2 InsO dem absonderungsberechtigten Gläubiger die der Masse zugehörigen sicherungsübereigneten beweglichen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens zur Verwertung und entsteht nachfolgend durch deren Verkauf – infolge Aufdeckung von stillen Reserven – ein einkommensteuerpflichtiger Gewinn, ist die darauf entfallende Einkommensteuer eine „in anderer Weise“ durch die Verwertung der Insolvenzmasse begründete Masseverbindlichkeit.
