FG Baden-Württemberg: Stille Beteiligung des Arbeitnehmers am Unternehmen des Arbeitgebers

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass der Umstand, dass der Arbeitnehmer keinen arbeitsvertraglichen Anspruch auf Einräumung einer stillen Beteiligung hat, für ein unabhängig vom Arbeitsverhältnis bestehendes Sonderrechtsverhältnis spricht.