BFH Pressemitteilung: Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltnaher Dienstleistungen durch Mieter

Der BFH hat entschieden, dass Mieter Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gemäß § 35a EStG steuermindernd geltend machen können, auch wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben.