FG Berlin-Brandenburg: Übernahme von Renovierungs- und Umbaukosten durch den Mieter

Zahlt der Mieter für die Überlassung der Mietsache vom Vermieter zu tragende Kosten, führt dies zu Einnahmen des Vermieters aus Vermietung und Verpachtung. Dies hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden. Der Zufluss findet im Zeitpunkt der Zahlung durch den Mieter statt.