BFH: Feststellungen der Gutachterausschüsse im Vergleichswertverfahren Stephan Bischoff Allgemein 29. Juni 2026 Das Finanzgericht darf die von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreise dem Vergleichswertverfahren grundsätzlich ohne weitere Sachaufklärung zugrunde legen, ohne dabei gegen die Amtsaufklärungspflicht zu verstoßen. Mehr zum Thema ‚Erbschaftsteuer’…Mehr zum Thema ‚Bewertungsgesetz’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest