Niedersächsisches FG: Fristverlängerung des Steuerberaters in eigenen Angelegenheiten Stephan Bischoff Allgemein 3. März 2026 Einem Steuerberater, der eine von ihm beherrschte Steuerberatungsgesellschaft mit der Abgabe der eigenen Einkommensteuererklärung beauftragt, ist nach einem Urteil des Niedersächsischen FG dafür keine Fristverlängerung für zu gewähren. Mehr zum Thema ‚Einkommensteuererklärung’…Mehr zum Thema ‚Fristverlängerung’…Mehr zum Thema ‚Steuerberater’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest