FG Köln: Über das beSt Einspruch eingelegter Einspruch nur ausnahmsweise zulässig Stephan Bischoff Allgemein 4. März 2026 Nach § 357 Abs. 1 AO ist ein Einspruch schriftlich oder elektronisch einzulegen. Für die elektronische Einspruchseinlegung setzt § 87a Abs. 1 Satz 1 AO voraus, dass die Finanzbehörde hierfür einen Zugang eröffnet hat. Mehr zum Thema ‚Steuerberater’…Mehr zum Thema ‚Einspruch’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest