Niedersächsisches FG: Aufwendungen für die Ablösung eines Zinsswaps Stephan Bischoff Allgemein 22. April 2025 Das Niedersächsische FG entschied zu der Frage, ob die Zahlungen für die Ablösung eines sog. „Zinsswaps“ als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind. Mehr zum Thema ‚Betriebsausgaben’…Mehr zum Thema ‚Zinsen’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest