BMF: Einkünfte des Bordpersonals von Schiffen auf hoher See Stephan Bischoff Allgemein 22. April 2025 Schiffe auf hoher See gelten nun für Zwecke von DBA nicht mehr als schwimmende Gebietsteile des Staates, dessen Flagge sie führen. Die Finanzverwaltung hat diesbezüglich ihre frühere Auffassung aufgegeben. Mehr zum Thema ‚Doppelbesteuerungsabkommen’…Mehr zum Thema ‚Lohn’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest