Handwerkerleistungen: Reparaturen an einem PKW sind nicht haushaltsnah

Lässt eine Familie Reparaturen und Wartungsarbeiten an dem privaten Familienwagen durchführen, so können die (Arbeits-)Kosten dafür nicht als „haushaltsnahe Handwerkerleistungen“ von der Steuerschuld abgezogen werden. (Was im Grunde in Höhe von 20 % des Rechnungsbetrages möglich ist – maximal 1.200 € pro Jahr.) Der Abzug, so das Thüringer Finanzgericht, sei nur für Handwerkerleistungen möglich, die „typischerweise dem Wohnen beziehungsweise Leben im Haushalt dienen.“ Ein Pkw diene nicht dazu, sondern der Fortbewegung von und zum Haushalt.

Thüringer FG, 1 K 103/20 vom 25.06.2020