EDITORIAL: Gewerblicher Grundstückshandel

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

die Frage nach einem gewerblichen Grundstückshandel bei Immobilienveräußerungen ist insbesondere bei großen Immobilienvermögen häufig ein Stachel im Fleisch des Immobilieneigentümers. Aufgrund aktueller Rechtsprechung gilt nun sogar, dass ein gewerblicher Grundstückshandel auch bei der Errichtung eines Erweiterungsbaus auf einem dem Steuerpflichtigen bereits langjährig gehörenden Grundstücks vorliegen kann. Im Urteilsfall war das Grundstück immerhin nahezu 30 Jahre im Privatbesitz.

Dennoch hat der BFH mit Urteil vom 15.1.2020 (Az: X R 18/18 und X R 19/18) entschieden, dass eine solche Immobilie Gegenstand eines gewerblichen Grundstückshandels werden kann, wenn der Steuerpflichtige im Hinblick auf eine Veräußerung Baumaßnahmen ergreift, die derart umfassend sind, dass hierdurch das bereits bestehende Gebäude nicht nur erweitert oder über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehend wesentlich verbessert wird, sondern ein neues Gebäude hergestellt wird.

Für die Praxis gilt daher zu befürchten, dass ein gewerblicher Grundstückshandel künftig sehr viel häufiger auftreten kann. Dies gilt leider auch dann, wenn die sogenannte 3-Objekt-Grenze nicht überschritten wird, da ein gewerblicher Grundstückshandel (unter den Voraussetzungen des Urteils) schon beim Verkauf einer einzigen langjährig im Privatvermögen gehaltenen Immobilie gegeben sein kann.

Nur wer die Risiken kennt, kann daher den gewerblichen Grundstückshandel umgehen.