Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
wie Sie wissen, richtet sich das Steuerberaterhonorar nach den Vorschriften der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Hier haben sich zum 01.07.2020 einige Änderungen ergeben. Über die wichtigsten Änderungen möchten wir Sie kurz informieren:
Die Gebühren in den Tabellen A – D haben sich um ca. 12% erhöht. Damit wurde der wirtschaftlichen Entwicklung und den gestiegenen Kosten seit der letzten Erhöhung im Jahr 2012 Rechnung getragen. Daneben gab es Anpassungen an die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Dies betrifft insbesondere die Gebühren im Einspruchsverfahren, die sich auch für Steuerberater künftig nach RVG richten. Diese Anpassungen sorgen für mehr Gebührengerechtigkeit zwischen Rechtsanwälten und Steuerberatern (Gleiches Honorar für gleiche Leistung).
Einnahmenüberschussrechner können von einer Anhebung des Mindestgegenstandswerts auf 17.500 € und einer Erhöhung des oberen Rahmensatzes der Gebühr betroffen sein. Geringfügige Erhöhungen, die sich im Bereich von 2 € bis 5 € abspielen gab es bei der Zeitgebühr und der Lohnbuchführung.
Für Fragen, die Ihre persönliche Abrechnung betreffen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.