Steuererklärung: Einspruch lohnt sich

Es kann sich lohnen, gegen einen Steuerbescheid im Wege des Einspruchs vorzugehen. Dies zeigt die vom Bundesfinanzministerium (BMF) vorgelegte Statistik über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2018.

Danach gab es am 31.12.2017 2.272.125 unerledigte Einsprüche. Eingegangen sind 2018 3.389.956 Einsprüche (= 4,4 Prozent mehr als 2017). Erledigt wurden 3.253.785 Einsprüche (Veränderung gegenüber 2017: – 2,7 Prozent). Die Erledigungen bestanden dabei oftmals in Abhilfeentscheidungen, nämlich zu 64,4 Prozent. 21,3 Prozent der Einsprüche wurden durch Rücknahme erledigt. Eine Einspruchsentscheidung (ohne Teil-Einspruchsentscheidungen) erging in 13,2 Prozent der Fälle.

Unerledigt waren am 31.12.2018 noch 2.357.392 Einsprüche (Veränderung gegenüber 2017: + 3,8 Prozent). Dieser Endbestand (2.357.392) enthält 1.302.200 Verfahren, die nach § 363 Abgabenordnung ausgesetzt sind oder ruhen und daher von den Finanzämtern nicht abschließend bearbeitet werden konnten. Wie das BMF mitteilt, beruhen Abhilfen häufig darauf, dass erst im Einspruchsverfahren Steuererklärungen abgegeben oder Aufwendungen geltend gemacht werden. Ferner könne Einsprüchen, die im Hinblick auf anhängige gerichtliche Musterverfahren eingelegt wurden, durch Aufnahme eines Vorläufigkeitsvermerks in den angefochtenen Steuerbescheid abgeholfen worden sein. Aus einer Abhilfe könne daher nicht automatisch geschlossen werden, ob und inwieweit der angefochtene Bescheid fehlerhaft war.

Ferner könne auch keine Aussage zum Anteil der von den Steuerbürgern angefochtenen Verwaltungsakte getroffen werden. Hierfür müsste die Zahl der jährlich erlassenen Verwaltungsakte bekannt sein. Daten hierzu lägen dem BMF nicht vor, zumal mit dem Einspruch nicht nur Steuerbescheide angefochten werden könnten, sondern auch sonstige von den Finanzbehörden erlassene Verwaltungsakte, wie zum Beispiel die Anordnung einer Außenprüfung oder die Ablehnung einer Stundung.

Im Jahr 2018 seien gegen die Finanzämter 58.985 Klagen erhoben worden. Dies entspreche einem Prozentsatz von lediglich rund 1,8 Prozent der insgesamt erledigten Einsprüche.

Bundesfinanzministerium, PM vom 27.04.2020