Die Landesregierung von NRW hat heute ein Maßnahmenpaket vorgestellt und in Teilen auch schon zur Verfügung gestellt, um Unternehmen und Freiberuflern, die durch die Coronakrise in finanzielle Probleme geraten, schnell und unbürokratisch zu helfen. Einzelheiten hierzu finden Sie auf der Webseite des Landes NRW.
Zu den steuerlichen Erleichterungen zählen:
- Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen, Erlass von Säumniszuschlägen
- ein vereinfachter Antrag zur Stundung von Steuerzahlungen und/oder Herabsetzung von Steuervorauszahlungen
- Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer für krisenbetroffene Unternehmen werden auf Antrag auf Null herabgesetzt
Wir beraten Sie jederzeit gerne über die für Sie passenden Möglichkeiten und Maßnahmen.
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