Coronavirus – FAQ

Die Coronavirus-Pandemie hat Deutschland, Europa und fast die ganze Welt innerhalb weniger Tage fest im Griff. Die Auswirkungen für das persönliche Leben und auch die Wirtschaft sind durch staatliche Einschränkungen schon jetzt einschneidend und können jederzeit weiter verschärft werden.

Über Sicherheitsmaßnahmen, die jeder für sich und sein Unternehmen jetzt treffen sollte, informieren die verschiedensten öffentlichen Stellen: Robert-Koch-Institut, Bundesgesundheitsministerium, Stadt Essen, das Land NRW und viele mehr. Die Maßnahmen, die wir für unsere Kanzlei getroffen haben, finden Sie hier.

Viele Fragen sind heute, 17.03.2020, aber leider noch ungeklärt – was andererseits auch verständlich ist, da solch eine Extremsituation weltweit bislang einzigartig ist. Patentlösungen hat da niemand bereits fertig in der Schublade. Daher ist angstfreies und überlegtes Handeln in dieser Zeit – insbesondere als Unternehmer und/oder Arbeitgeber – umso wichtiger. Wir wollen unsere Mandanten in dieser besonderen Lage nicht allein lassen – können aber auch nur im Rahmen der rechtlichen und unserer persönlichen Möglichkeiten helfen.

Was können wir tun – und was nicht?

Die Abgrenzung der Rechtsgebiete, für die ich als Steuerberater und meine sachkundigen Mitarbeiter/innen zuständig bin, sind scharf abgegrenzt. So sind Beratung zum Zivil, Arbeits- und Sozialrecht beispielsweise nicht abgedeckt. Dies betrifft unter anderem Fragen in Bezug auf Sicherheitsmaßnahmen im betrieblichen Bereich (Quarantäne, Home-Office u. ä.) als auch die Beantragung von angekündigten Fördermitteln bzw. Darlehen oder des Kurzarbeitergeldes.

Zu den arbeitsrechtlichen Fragestellungen kontaktieren Sie bitte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder informieren sich vorab, z. B. auf der Internetseite des Bundesamtes für Arbeit und Soziales, das für diese Zwecke eine Sonderseite mit Fragen und Antworten geschaltet hat, oder bei der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände.

Bei Finanzierungsfragen können Sie sich auf der Internetseite der KfW-Bank und der NRW-Bank über die allgemeinen Möglichkeiten informieren. Die weitergehende Beratung und die Beantragung von Mitteln aus Sonderprogrammen erfolgt in jedem Fall durch Ihre Hausbank – Ihr persönlicher Ansprechpartner kann Ihnen in dieser Hinsicht genauere Auskünfte geben und mit Ihnen die weitere Vorgehensweise besprechen. Das für die Bank notwendige Zahlenmaterial (z.B. Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Auswertungen und Summen-Salden-Listen) können durch uns bereitgestellt werden

Als eine von mehreren Sofortmaßnahmen hat die Regierung auch den Zugang zum Kurzarbeitergeld vereinfacht. Informationen und Antragsformulare finden Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur und des Bundesarbeitsministeriums. Eine weiterführende Beratung oder Antragstellung kann jedoch leider nicht durch uns erfolgen. Wir stellen Ihnen gerne notwendige Auswertungen aus Lohn- und Finanzbuchhaltung zur Verfügung.

Das Ministerium der Finanzen hat die nordrhein-westfälischen Finanzämter angewiesen, bei Steuerstundungsanträgen und Anträgen auf Herabsetzung von Vorauszahlungen bei der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer zugunsten der unmittelbar Betroffenen ihren Ermessens- und Entscheidungsspielraum weitgehend auszunutzen. Weitere Maßnahmen sind in Arbeit. Hier können wir Sie gerne unterstützen und entsprechende Anträge für Sie stellen.

Wir bitten um Verständnis, wenn wir Ihnen nicht in allen notwendigen Punkten die vielleicht von uns erwartete Unterstützung geben können. Dies erfolgt nicht aus Flucht vor einer Verantwortung sondern weil wir es rechtlich ganz einfach nicht dürfen und auch in den speziellen Fragestellungen nicht über das notwendige Fachwissen verfügen. Die aufgeführten Links in diesem Text stellen daher weder eine Rechtsberatung dar noch ist deren Aufzählung abschließend.

Herausforderung und Chance

Die Erfahrung mit dem Coronavirus und dessen Auswirkungen auf das soziale und wirtschaftliche Leben stellt uns alle momentan vor große Herausforderungen. Wir unterstützen Sie gerne wo wir es können und dürfen.

Wir sollten diese Herausforderungen aber auch als Chance ansehen, unsere gemeinsame Zusammenarbeit für die Zukunft zu optimieren um z.B. mehr ortsungebunden im Home-Office oder Shared Working Spaces arbeiten zu können. Dazu ist es nötig, die Digitalisierung weiter voranzubringen. Hierzu bieten wir Ihnen bereits heute eine zeitgemäße Möglichkeit in Form unseres OneClick-Mandantenportals. Wir empfehlen Ihnen, sich über die Möglichkeiten dieses Portals zu informieren und zu überlegen, wie Sie auch Ihre Buchhaltung in ein zeitgemäßeres, möglichst papierloses Format bringen können. Wir unterstützen Sie dabei gerne.

Stephan Bischoff, StB. und Mitarbeiter/innen