Bei Aktienverkäufen gilt: First in, first out

Seit Anfang Oktober geht es an den Aktienmärkten wieder kräftig aufwärts. Da liegt der Gedanke nahe, auch einmal Gewinne zu realisieren und damit zu sichern.

Wichtig zu wissen: Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren, die nach dem 31.12.2008 erworben wurden, unterliegen bei einem Verkauf grundsätzlich der 25-prozentigen Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Ein Verkauf älterer Wertpapierbestände ist dagegen steuerfrei.

Hat ein Anleger Aktien eines Unternehmens teilweise vor und teilweise nach diesem Stichtag erworben, sollte er die Regel „First in, first out“ kennen. Sie besagt, dass bei einem Teilverkauf von Aktien eines Unternehmens aus einem Depot die am frühesten erworbenen Papiere als diejenigen angesehen werden, die auch als erstes verkauft werden. Für die Berechnung des Veräußerungsgewinns gilt also grundsätzlich „First in, first out“. Dieser Grundsatz betrifft auch Kapitalentnahmen aus Fondssparplänen. Anleger, die häufiger Wertpapiere kaufen und verkaufen, sollten daher prüfen, ob die Einrichtung eines zweiten Depots sinnvoll ist. Dann kann je nach Bedarf aus Depot 1 oder Depot 2 verkauft werden.

Bei allen taktischen Überlegungen sollten Anleger aber nicht vergessen, dass jeder Kauf und Verkauf von Wertpapieren oder Fonds mit Kosten verbunden ist. Es gilt also auch das Motto „Hin und her macht Taschen leer“ zu beherzigen. Also besser nicht jedem kurzfristigen Börsentrend hinterherlaufen, sondern wohlüberlegt investieren.