EDITORIAL 07_2012

Editorial

das Steuervereinfachungsgesetz 2011 hat bereits Erleichterungen und den Abbau von Bürokratie gebracht, die gewerbliche Wirtschaft wurde bei den Informationspflichten etwa um rund 4,05 Mrd. Euro pro Jahr entlastet, vor allem durch die Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung. Nun soll es weitere Maßnahmen geben, so zumindest der Wunsch einzelner Bundesländer wie Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Sie haben gemeinsam eine Elf-Punkte-Liste mit Maßnahmen zur weiteren Steuervereinfachung erarbeitet – mit dem Ziel, vor allem die Finanzverwaltung zu entlasten. Nun müssen sie nur noch die Kollegen in den anderen Ländern überzeugen, damit aus den Plänen über eine Gesetzesinitiative durch den Bundesrat Realität wird.

Aber auch für Steuerzahler befinden sich Entlastungen auf der Vorschlagsliste. Nachdem der Arbeitnehmerpauschbetrag im Jahre 2010 auf 1.000 Euro  angehoben worden war, soll nun eine weitere Steigerung auf 1.150 Euro kommen. Dadurch entfällt der Nachweis der einzelnen Ausgaben für noch mehr Arbeitnehmer. Senioren bleiben aber auch bei den neuen Plänen außen vor: Deren Pauschbetrag liegt wie Blei bei mickrigen 102 Euro, auch wenn der Ex-Beamte auf seine Pension Lohnsteuer zahlt und bei Rentnern ein immer höherer Prozentsatz des Altersruhegeldes besteuert wird. Sie werden im Gegensatz zu den „Aktiven“ auch nicht davon profitieren, dass eine Monatspauschale von 100 Euro für die Benutzung des heimischen Arbeitszimmers  kommen soll. Ein solches Büro können Ruheständler kaum noch geltend machen.

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