GEO statt SEO: Digitales Aushängeschild 2.0 – die Kanzleiwebsite in Zeiten von KI-Chats

Die Website einer Steuerkanzlei ist weit mehr als ein Schaufenster für die offerierten Beratungsleistungen. Sie ist oft der erste Kontaktpunkt für potenzielle Mandanten und ein Türöffner. Um gefunden zu werden, war bisher Google das Maß der Dinge. Mit Generative Engine Optimization (GEO) ergeben sich nun Chancen, auch die Sichtbarkeit und Relevanz für KI-Antwortmaschinen zu steigern. 

DStV zum Koalitionsvertrag: Steuerfreiheit bei der Aktivrente

Die Auswirkungen des demografischen Wandels mindern die Verfügbarkeit von Fachkräften und belasten das Gedeihen der Volkswirtschaft. Die Koalitionspartner möchten diesem Trend entgegenwirken. Ihr Lösungsangebot: Die Aktivrente. Der DStV erläutert, was es damit auf sich hat und wie er dazu steht.

Verhör(t) – Steuerthemen auf der Spur: „Wir sind keine Babysitter“: Steuerberater hinterfragt Stundenhonorare

Steuerberater Philipp Penkatzki bricht mit der traditionellen Stundenabrechnung. Warum er auf Festpreise setzt und welche Chancen und Herausforderungen damit verbunden sind, erklärt er in der aktuellen Folge des Podcasts Verhör(t).

BFH: Verlängerung der Nachbehaltensfrist bei Übergang eines Grundstücks

Bei der im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung bestehen ernstliche Zweifel, ob die Verlängerung der Nachbehaltensfrist des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG von fünf auf zehn Jahre durch das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes v. 12.5.2021 (BGBl 2021 I S. 926) auf Erwerbsvorgänge von Grundstücken Anwendung findet, die bereits vor dessen Inkrafttreten am 1.7.2021 erfolgt sind.

BFH: Antrag auf Vollverschonung im Rahmen eines Änderungsbescheids

Die unbefristete Optionserklärung nach § 13a Abs. 8 ErbStG i. d. F. von 2013 ist im Einspruchsverfahren zu berücksichtigen, soweit ihre steuerrechtlichen Auswirkungen nicht über den durch § 351 Abs. 1 AO gesetzten Rahmen hinausgehen. Die Bindungswirkung nach § 351 Abs. 1 AO hat nicht zur Folge, dass die Verschonung, wenn sie den Änderungsrahmen verlässt, insgesamt zu versagen ist.