Wie können Teams und Organisationen erreichen, dass Mitarbeitende Lust auf Montag haben und mit Freude zur Arbeit gehen? Anke Serafin zeigt, warum Verantwortung und Sinnstiftung entscheidend sind – und welche Strukturen und Prozesse dafür überdacht werden müssen.
BMF: Grenzüberschreitende Prüfungszusammenarbeit
FinMin NRW: „Soko Grunderwerbsteuer“ in NRW erzielt Erfolge
Wissenschaftlicher Beirat beim BMF: Gutachten „Vereinfachte Einkommensbesteuerung“ vorgelegt
BFH: Mitteilung über ergebnislose Außenprüfung kein Verwaltungsakt
BFH: Vermietung kein Vorstufenumsatz für die Seeschifffahrt
Sonstige Leistungen, die für den unmittelbaren Bedarf der in § 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG bezeichneten Wasserfahrzeuge bestimmt sind, sind bei richtlinienkonformer Auslegung grundsätzlich nur dann steuerfrei, wenn der Unternehmer seine Leistung an den Schiffsbetreiber erbringt, während eine sonstige Leistung, die der Unternehmer auf einer dieser Leistung vorausgehenden Handelsstufe erbringt, nur dann steuerfrei ist, wenn die Bestimmung der – auf der Vorstufe erbrachten – sonstigen Leistung für den vorstehenden Bedarf ohne Einführung von Kontroll- und Überwachungsmechanismen als sicher gelten kann.










