FG Münster: Kleinunternehmerregelung und mögliche missbräuchliche Verwendung

Das Bestreben eines Unternehmers „Steuern zu sparen“ macht laut dem FG Münster eine rechtliche Gestaltung nicht unangemessen, solange die gewählte Gestaltung zumindest auch von beachtlichen außersteuerlichen Gründen bestimmt gewesen ist. Gründen daher Ehegatten jeweils ein Unternehmen an derselben Anschrift, ist darin noch keine künstliche Aufspaltung erkennbar. Vielmehr lagen hierfür im Urteilsfall nachvollziehbar außersteuerliche Gründe für die gewählte Gestaltung vor.

BFH: Korrespondierende Bilanzierung bei Betriebsaufgabe einer gewerblich geprägten Personengesellschaft

Der Umstand, dass eine KG gewerblich geprägt ist, steht der Teilwertabschreibung einer wertlosen Darlehensforderung des Gesellschafters gegen die KG vor deren Vollbeendigung nicht entgegen, wenn wegen einer Betriebsaufgabe der KG die Grundsätze korrespondierender Bilanzierung nicht mehr eingreifen.

BFH: AfA nach Wegfall der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft

Werden Wirtschaftsgüter einer gewerblich geprägten Personengesellschaft wegen des Wegfalls dieser Prägung in das Privatvermögen überführt und von der nunmehr vermögensverwaltenden Gesellschaft weiterhin zur Erzielung von Einkünften genutzt, sind als Bemessungsgrundlage für die AfA die im Zuge der Ermittlung des Gewinns aus der Betriebsaufgabe steuerlich erfassten gemeinen Werte anzusetzen. Dies gilt für die AfA in den Folgejahren auch dann, wenn bei der Ermittlung des Betriebsaufgabegewinns ein der Höhe nach unzutreffender gemeiner Wert erfasst wurde.

BFH: Zu den Anforderungen an eine Rechnung im Sinne des § 14c Abs. 2 UStG

Die Anforderungen an eine Rechnung im Sinne des § 14c Abs. 2 UStG erfüllt ein Dokument jedenfalls dann, wenn es den Rechnungsaussteller, den (vermeintlichen) Leistungsempfänger, eine Leistungsbeschreibung sowie das Entgelt und Angaben zur gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer enthält (Bestätigung der Rechtsprechung).

Fachassistenten Digitalisierung und IT-Prozesse: Tipps zur FAIT-Prüfung: „Lebe es und hole dir dann den Titel“

Seit nunmehr vier Jahren bieten die Steuerberaterkammern die Fortbildung zum „Fachassistenten Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT)“ an. Welche Inhalte die Qualifizierung in den Blick nimmt, wie die Prüfung abläuft und was danach auf die erfolgreichen Kandidatinnen und Kandidaten wartet, weiß StB André Friedemann, Partner der Hecht + Friedemann Steuerberatungsgesellschaft in Zell am Harmersbach in Baden-Württemberg. Er sitzt von Beginn an in der Prüfungskommission und treibt das Thema auch im eigenen Haus voran