Die Finanzverwaltung hat infolge höchstrichterlicher Rechtsprechung beschlossen, die Anweisung zur vorläufigen Festsetzung des Solidaritätszuschlags aufzuheben.
BMF: Anwendung des Kassenstaatsprinzips nach DBA-Frankreich
DStV: Koalitionspläne zur Thesaurierungsbegünstigung und zum Optionsmodell
Spezialisierung zum Fachberater: Die Macht der Expertise: Fachberater sind gefragt
BFH: Erlass der Säumniszuschläge setzt nicht zwingend AdV im gerichtlichen Verfahren voraus
Säumniszuschläge entstehen selbst dann, wenn eine Steuerfestsetzung später geändert oder aufgehoben wird. Wird eine Aussetzung der Vollziehung gewährt, entsteht Säumniszuschlag mangels Vollziehbarkeit nicht. Wird eine Aussetzung der Vollziehung abgelehnt, kann der entstehende Säumniszuschlag erlassen werden. Nach Auffassung des BFH muss für einen solchen Erlass die AdV nicht zwingend zuvor auch beim FG beantragt werden.
BFH: Kosten für Ferienfreizeit der Kinder und Fähr- bzw. Mautgebühren nicht absetzbar
Die Sommerzeit steht bevor und damit auch die Kosten für eine Ferienfreizeit der Kinder. Diese Kosten sind nicht als Kinderbetreuungskosten abziehbar. Ebensowenig mindern die von einem Mitarbeiter getragenen – während einer Privatfahrt entstandenen – Fähr- oder Mautkosten den geldwerten Vorteil aus einer Dienstwagengestellung.
BGH: Nachträgliche Vorlage der Schlussbilanz bei Umwandlungsvorgängen
Der BGH hat entschieden, dass die nach § 17 Abs. 2 Satz 1 UmwG der Anmeldung einer Umwandlung beizufügende Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers nachgereicht werden kann, wenn dies zeitnah nach der Anmeldung geschieht. Das gilt unabhängig davon, ob die
nachgereichte Schlussbilanz im Zeitpunkt der Anmeldung bereits erstellt war.
nachgereichte Schlussbilanz im Zeitpunkt der Anmeldung bereits erstellt war.
Grundsatzes des formellen Bilanzenzusammenhangs: Zwangsauflösung einer § 6b-Rücklage durch Bilanzberichtigung
Haushaltskonsolidierung: Bremer Senat bringt Erhöhung der Citytax auf den Weg
BFH Pressemitteilung: Erweiterte Kürzung und gewerblicher Grundstückshandel
Erfolgen innerhalb von fünf Jahren nach dem jeweiligen Grundstückserwerb weder Grundstücksveräußerungen noch diese vorbereitende Maßnahmen, kann bei Veräußerung einer zweistelligen Anzahl von Objekten im sechsten Jahr aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ein gewerblicher Grundstückshandel zu verneinen sein.










