Für den Sonderausgabenabzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen gilt grundsätzlich, dass der Steuerpflichtige selbst Versicherungsnehmer sein muss. In besonderen Konstellationen kann dies anders gesehen werden.
OFD Baden-Württemberg: Aufwandsentschädigung an ehrenamtliche Wahlhelfer
Verhör(t) – Steuerthemen auf der Spur: Podcast: Fachkräftemangel in der Steuerberatung – ein Problem oder nicht?
BMF: Ansatz und Bewertung von Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz
Spritpreis-Entlastungspaket: Steuersenkung für Diesel und Benzin
BMF: Ansatz und Bewertung von Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz
BFH: Betriebsausgaben und Zwangsaufwendungen
Bei Verlusten, die durch Straftaten verursacht werden, muss objektiv zweifelsfrei feststehen, dass das auslösende Moment für die in Frage stehende Wertabgabe im betrieblichen Bereich liegt. Allein der Umstand, dass ein Vermögensverlust durch einen Angehörigen verursacht wurde, schließt die betriebliche Veranlassung nicht zwingend aus.
BFH: Voraussetzungen für einen Widerspruch gegen die Übertragung des sog. BEA-Freibetrag
Wenn ein Elternteil weder Betreuungskosten trägt noch persönlich Betreuungspflichten wahrnimmt, sondern es dem anderen Elternteil überlässt, den Betreuungsbedarf des Kindes durch eigene Betreuungsleistungen oder dadurch zu decken, dass er die Betreuung durch Inanspruchnahme Dritter organisiert; kann er der Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (sog. BEA-Freibetrag) auf den anderen Elternteil nicht widersprechen.
EuGH: Kaffeefahrten unterliegen auch bei Verlusten der Margenbesteuerung
Wer touristische Ausflugsfahrten veranstaltet, um darüber den Verkauf von Waren zu fördern, muss diese Leistungen nach der Margenbesteuerung für Reiseleistungen versteuern. Das gilt nach einem aktuellen EuGH-Urteil auch dann, wenn die Fahrten für den Veranstalter wirtschaftlich ein Verlustgeschäft sind.









