BFH: Zerlegung eines Gewerbesteuermessbetrags bei mehrgemeindlicher Betriebsstätte

Erstreckt sich eine Betriebsstätte über mehrere Gemeinden, ist der Steuermessbetrag nach der Lage der örtlichen Verhältnisse zu verteilen. Die gesetzliche Regelung ist unkonkret. Der BFH hat hierzu entschieden, dass als Zerlegungsfaktor die Menge des in den jeweiligen Gemeinden abgegebenen Erdgases herangezogen werden kann.

BFH: Beiladung des Ersterwerbers bei Reihengeschäften nicht zwingend nötig

Bei einem Reihengeschäft mit drei Beteiligten und zwei Lieferungen muss der Ersterwerber zu einem Rechtsstreit des ersten Lieferers nicht notwendigerweise beigeladen werden. In der bis 2019 geltenden Rechtslage muss zudem nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden, ob eine Warenbewegung durch den ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer in der Reihe vorliegt. Im Entscheidungsfall wurde dies verneint.