Das FG Hamburg hat einem Eilantrag einer iranischen Bank gegen die Sperrung des ELStAM-Zugangs stattgegeben.
Abzug als Werbungskosten: Seminar zur Immobilienverwaltung und steuerlichen Optimierung
BMF Entwurf: Außenprüfungsordnung ersetzt Betriebsprüfungsordnung
BFH: Verfahrensmangel bei schlafendem ehrenamtlichen Richter
Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Beihilferechtliches Durchführungsverbot gibt keinen Anspruch auf Überbrückungshilfe
BMF Referentenentwurf: Informationsaustausch von GloBE-Informationen mit Drittstaaten
Verhör(t) – Steuerthemen auf der Spur: Podcast: So steht es um die E-Rechnung
BMF: Anpassung des AEAO wegen geänderter Kassensicherungsverordnung
Referentenentwurf: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei strafrechtlicher Vermögensabschöpfung
BFH: Übertragung eines Solarparks an verschiedene Erwerber keine Geschäftsveräußerung
Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen im Sinne des § 1 Abs. 1a UStG liegt nicht vor, wenn der Unternehmer mehrere Teile eines von ihm betriebenen Solarparks an jeweils einzelne Erwerber veräußert und auch nach der Übertragung dieser Teilanlagen seine wirtschaftliche Tätigkeit fortführt, indem er den dort erzeugten Strom als „Anlagenbetreiber“ in das Netz einspeist und hierfür unverändert die nach dem EEG vorgesehene Vergütung vereinnahmt.










