Die Restrukturierung eines Unternehmens während laufender Corona-Überbrückungshilfe-Schlussabrechnungsverfahren birgt erhebliche rechtliche Risiken, die von der vollständigen Rückforderung der Hilfen bis zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit nach § 264 StGB reichen können.
FG Münster: Anwendungsbereich des § 64 EStG
FG Münster: Betrieblich genutzte Räume eines freiberuflichen Musikers
FG Münster: Abgeltungszahlungen für den Urlaubsanspruch
Entsendebescheinigung: Verfahrensänderung bei Entsendungen in Abkommensstaaten
BFH: Entfallen der Steuervergünstigung nach § 5 Abs. 2 GrEStG infolge eines Insolvenzplans
Ist ein Grundstück vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens in eine Gesamthandsgemeinschaft eingebracht und der steuerbare Erwerbsvorgang nach § 5 Abs. 2 GrEStG ganz oder teilweise von der Steuer befreit worden, wirken die Änderung der Beteiligung des Einbringenden an der Gesamthand aufgrund der Erfüllung eines Insolvenzplans und der dadurch bewirkte Wegfall der Begünstigung nach § 5 Abs. 3 GrEStG materiell auf den vor der Insolvenzeröffnung begründeten Erwerbsvorgang zurück.










