Die Finanzverwaltung informiert über die Verfolgung von Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten im Jahr 2024. Über 50.000 Verfahren wurden abgeschlossen.
BMF: Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung der Länder 2024
Jahreswechsel 2025/2026: Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
Obwohl es zum Jahreswechsel 2025/2026 nur wenige gesetzliche Änderungen im Umsatzsteuerrecht gibt, ist in der Praxis aufgrund der im Jahr 2025 in Kraft getretenen und bereits früher für 2026 beschlossenen Änderungen einiges zu beachten. Wir geben einen kompakten Überblick über wichtige Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung im Jahr 2025 sowie einen Ausblick auf neue Regelungen für 2026.
BFH: Nutzungspflicht des beSt vor Zugang des Registrierungsbriefs
Wenn ein Steuerberater vor Zugang des Registrierungsbriefs eine Klage im Einklang mit den entsprechenden Hinweisen der Bundessteuerberaterkammer nicht über das besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) erhebt, liegt zwar grundsätzlich ein Wiedereinsetzungsgrund vor. Jedoch setzt auch in einem solchen Fall die Gewährung von Wiedereinsetzung die fristgerechte Nachholung der versäumten Rechtshandlung voraus.
BFH: Pflicht zur elektronischen Kommunikation auch bei Klageanbringung beim Finanzamt
BFH: Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für eine denkmalgeschützte Immobilie
Ist für die Anschaffung einer denkmalgeschützten Immobilie ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Absetzung für Abnutzung aufzuteilen. Das allgemeine Ertragswertverfahren (§ 28 ImmoWertV 2021) stellt auch bei einem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude ein zulässiges Wertermittlungsverfahren für die Ermittlung des Boden- und Gebäudewerts dar.
BMF: Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen
BMF: Steuerliche Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen
BFH: Alle am 20.11.2025 veröffentlichten Entscheidungen
Praxis-Tipp: Wann ein Arbeitgeber-Sammelpunkt vorliegt
Beschäftigte ohne erste Tätigkeitsstätte können für Tätigkeiten außerhalb ihrer Wohnung Reisekosten geltend machen. Liegt ein sogenannter Arbeitgeber-Sammelpunkt vor, gilt dies jedoch nur für die Entfernungspauschale. Wann ein solcher Sammelpunkt vorliegt und damit ein steuerfreier Fahrtkostenersatz ausgeschlossen ist, ist oft strittig.










