BFH Pressemitteilung: Rückwirkung des § 13b Abs. 10 ErbStG auf den 1.7.2016 zulässig Stephan Bischoff Allgemein 26. März 2026 Die rückwirkende Anwendung des § 13b Abs. 10 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) auf Schenkungen, die vor dem Inkrafttreten der Vorschrift am 9.11.2016 erfolgt sind, ist verfassungsrechtlich zulässig. Mehr zum Thema ‚Erbschaftsteuer’…Mehr zum Thema ‚Betriebsvermögen’…Mehr zum Thema ‚Grundgesetz’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest