Zwei Steuerberater gehen einen ungewöhnlichen Weg: Mit den Upstalsboom Unternehmenslotsen haben Jan-Philipp Kriegel und Carsten Meyer zur Heyde eine Kanzlei gegründet, die sich konsequent auf Werte wie Vertrauen, Verantwortung und Gemeinwohl ausrichtet. Ihr Ziel: Unternehmen begleiten, die Wirkung erzielen wollen.
BSBK: Berufsständische Spitzenorganisationen fordern starkes Fremdbesitzverbot
In einer von der Bundessteuerberaterkammer initiierten gemeinsamen Erklärung wenden sich wichtige Organisationen der Freien Berufe gegen die zunehmenden Aktivitäten finanzstarker, internationaler Finanzinvestoren. Sie fordern die Bundesregierung auf, das Fremdbesitzverbot spürbar zu stärken. Der gemeinsame Auftritt markiert einen besonderen Schulterschluss der berufsständischen Spitzenorganisationen.
Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: EU-Beihilferecht als Rückforderungsgrund bei Corona-Wirtschaftshilfen
Eigenheimrente: Übernahmeverpflichtung zur Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen
FG Köln: Insolvenzrechtliche Zurechnung eines Berichtigungsanspruchs nach § 14c Abs. 2 UStG
Wird das Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit des Insolvenzschuldners vom Insolvenzverwalter gemäß § 35 Abs. 2 InsO freigegeben, umfasst die Freigabe auch den Anspruch auf Berichtigung von unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuer, sofern die Voraussetzungen für die Berichtigung erst nach der Freigabeerklärung geschaffen werden.
Verhör(t) – Steuerthemen auf der Spur: Podcast: Wie KI die Steuerbranche revolutioniert
Podcast: Verhör(t)-Adventskalender: Jeden Tag eine Inspiration
BMF: Beiträge zur Pflegeversicherung für die Jahre 2023 bis 2025
BFH: Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines noch zu bebauenden Grundstücks
Beim Erwerb eines noch zu bebauenden Grundstücks sind die Bauerrichtungskosten nicht in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen, wenn das Grundstück von einer zur Veräußererseite gehörenden Person mit bestimmendem Einfluss auf das „Ob“ und „Wie“ der Bebauung erworben wird. Das gilt auch dann, wenn das Grundstück von einer Gesellschaft erworben wird, die von dieser Person beherrscht wird.










