Praxis-Tipp: Entgeltlicher Erwerb eines Erbteils führt zu keinen Anschaffungskosten

Führt der entgeltliche Erwerb eines Miterbenanteils durch einen anderen Miterben zu anteiligen Anschaffungskosten für das im Nachlass befindliche Grundstück, sodass der Gewinn aus der Veräußerung dieses Grundstücks nach § 23 EStG steuerbar ist, wenn es innerhalb der Veräußerungsfrist von nicht mehr als 10 Jahren seit Erwerb des Erbteils veräußert wird?

Europäische Kommission: Kommission eröffnet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

Die Europäische Kommission hat im Rahmen der Vertragsverletzungsverfahren zwei Verfahren gegen Deutschland eröffnet. Sie betreffen die Einhaltung des EU-Daten-Governance-Rechtsakts und die Transparenz bei der Besteuerung von über digitale Plattformen erwirtschafteten Einkünften.

Abtretung der Ansprüche: Kindergeldzahlungen an Arbeitgeber bei Nettolohnvereinbarung

Bei einer Nettolohnvereinbarung verpflichtet sich der Arbeitgeber, den vereinbarten Nettolohn zu zahlen und alle gesetzlichen Abgaben (Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) zu tragen. Es kann dabei vorkommen, dass Kindergeldansprüche an den Arbeitgeber abgetreten werden.

Referentenentwurf: Jahressteuergesetz (JStG) 2024

Das BMF hat den Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz (JStG) 2024 veröffentlicht. Mit dem Gesetz sollen fachlich erforderliche Anpassungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts umgesetzt werden. Dies betrifft insbesondere die Anpassung an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des BFH.

BFH: Zu den Auswirkungen einer Fiskalerbschaft auf einen Duldungsbescheid

Für einen Duldungsbescheid gemäß § 191 Abs. 1 Satz 2 AO fehlt es grundsätzlich an einem vollstreckbaren Schuldtitel i.S.d. § 2 AnfG, wenn der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis erloschen ist. Im Falle einer Fiskalerbschaft bewirkt der Akzessorietätsgrundsatz des § 2 AnfG jedoch nicht, dass das Anfechtungsrecht erlischt und der Duldungsanspruch untergeht. Die Steuerschuld gilt in diesem Fall als fortbestehend.