FG Berlin-Brandenburg: Unanwendbarkeit der steuerlichen Liegenschaftszinssätze in Berlin

Das FG Berlin-Brandenburg befasste sich mit den Liegenschaftszinssätzen, die bei der Bewertung von Grundstücken im typisierten Ertragswertverfahren für die Zwecke der Erbschaft- und Schenkung- sowie Grunderwerbsteuer anzuwenden sind.