FG Berlin-Brandenburg: Unanwendbarkeit der steuerlichen Liegenschaftszinssätze in Berlin Allgemein 27. Mai 2024 Das FG Berlin-Brandenburg befasste sich mit den Liegenschaftszinssätzen, die bei der Bewertung von Grundstücken im typisierten Ertragswertverfahren für die Zwecke der Erbschaft- und Schenkung- sowie Grunderwerbsteuer anzuwenden sind. Mehr zum Thema ‚Grundstück’…Mehr zum Thema ‚Bewertung’…Mehr zum Thema ‚Erbschaftsteuer’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest