Beim Übergang von Vermögen auf eine Familienstiftung ist für die Bestimmung der anwendbaren Steuerklasse und des Freibetrags als „entferntest Berechtigter“ zum Schenker derjenige anzusehen, der nach der Stiftungssatzung potenziell Vermögensvorteile aus der Stiftung erhalten kann. Unerheblich ist, ob die Person zum Zeitpunkt des Stiftungsgeschäfts schon geboren ist, jemals geboren wird und tatsächlich finanzielle Vorteile aus der Stiftung erlangen wird.
BFH: Alle am 31.5.2024 veröffentlichten Entscheidungen
BMF: Anhörung zu dem Mindeststeuererklärungsvordruck
Künstliche Intelligenz in der Steuerberatung: Effiziente Prozesse bilden die Basis für Künstliche Intelligenz
Ineffiziente Prozesse, geprägt von Medienbrüchen, manuellen Tätigkeiten und fehlender Standardisierung, führen zu unnötigem Zeitaufwand und erhöhten Kosten. Eine systematische Analyse und Optimierung der Arbeitsabläufe ist unerlässlich, um die Grundlage für den zukünftigen Einsatz von KI zu schaffen.
