Berufsträgern steht seit dem 1.1.2023 mit dem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) ein sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung, sodass gerade in finanzgerichtlichen Verfahren seit diesem Zeitpunkt vorbereitende Schriftsätze & Co. als elektronische Dokumente zu übermitteln sind. Der BFH hat jedoch in jüngster Rechtsprechung diese strenge Nutzungspflicht des beSt entschärft. Was dieses im Einzelfall bedeutet, ist nachfolgend zu betrachten.
SenFin Berlin: Bilanzsteuerliche Behandlung von Contracting-Anlagen
In eigener Sache: Haufe launcht CoPilot Tax – der KI-Assistent für die Steuerberatung
FinMin Baden-Württemberg: Steuerliche Entlastungen für Betroffene des Hochwassers
FG Berlin-Brandenburg: Start der E-Akte beim FG Berlin-Brandenburg
Hessisches FG: Korrektur von angerechneter Kapitalertragsteuer in Cum/Ex-Verfahren
FinMin Mecklenburg-Vorpommern: Vereinfachtes Stundungsverfahren bei Rückforderungen von Coronahilfen in MV in MV
BMF: Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes ab 1.1.2024
BMF: Anlagen zum Anwendungsschreiben zur Sonderabschreibung nach § 7b EStG ergänzt
BFH: Zuordnung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen einer Nutzungseinlage von Fahrtkosten
Zur Ermittlung der jährlichen Gesamtaufwendungen für betriebliche Fahrten im Rahmen einer Nutzungseinlage ist eine Leasingsonderzahlung, die für ein teilweise betrieblich genutztes Fahrzeug aufgewendet wird, den einzelnen Veranlagungszeiträumen während der Laufzeit des Leasingvertrags unabhängig vom Abfluss im Rahmen einer wertenden Betrachtung zuzuordnen.
