BFH: § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG erfasst keine Zinsforderungen

Der BFH hat entscheiden, dass Gewinnminderungen aus Zinsforderungen weder von § 8b Abs. 3 Satz 4 noch von Satz 7 KStG erfasst werden. Des Weiteren hat er klargestellt, dass § 8b Abs. 3 Satz 5 KStG nicht dahingehend auszulegen ist, dass Satz 4 auch für die Konstellation einschlägig sei, in der die Darlehensgewährung durch eine Körperschaft erfolgt, an der eine natürliche Person beteiligt ist, die auch Gesellschafter der darlehensaufnehmenden Gesellschaft ist und deshalb das Nahestehen i.S. des § 1 Abs. 2 AStG vermittelt.

BFH: Besteuerung von Umsätzen über einen Appstore (Rechtslage bis zum 31.12.2014)

Der BFH hat zur Anwendung von § 3 Abs. 11 UStG und zu dem sich dabei ergebenden Leistungsort vor Inkrafttreten des § 3a Abs. 5 UStG i.d.F. ab 1.1.2015 Stellung genommen (Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil Xyrality v. 9.10.2025, C-101/24, EU:C:2025:764). Dabei hat der BFH auch seine Rechtsprechung geändert und klargestellt, dass § 14c Abs. 1 UStG bei einer Rechnungserteilung an Endverbraucher keine Steuerschuld begründet.

BFH: Keine Einkünfte aus Kapitalvermögen bei unentgeltlicher Ratenzahlungsvereinbarung

Vereinbaren die Vertragspartner bei der entgeltlichen Übertragung eines Vermögensgegenstands im Privatvermögen, dass die vom Erwerber zur Erfüllung des Kaufpreises zu erbringenden Teilzahlungen in voller Höhe als Gegenleistung für den Kaufgegenstand geleistet werden sollen und die in der Ratenzahlungsvereinbarung liegende Stundung zinslos gewährt wird, ist für die Besteuerung des Veräußerers von einer unentgeltlichen Stundung der Kaufpreisforderung auszugehen.

FG Münster: Ermäßigte Besteuerung bei Teilabgaben von Versicherungsbeständen eines Handelsvertreters

Werden zwischen einem Handelsvertreter und einer Versicherungsgesellschaft Teilabgaben von Versicherungsbeständen vereinbart, so können nach Auffassung des FG Münster ermäßigte Einkünfte nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG vorliegen, wenn die Teilabgaben jeweils eine eigenständige Funktion erfüllen.