Der Verspätungszuschlag für eine nicht fristgemäß abgegebene Gewinnfeststellungserklärung ist auch dann obligatorisch nach § 152 Abs. 2 Nr. 1 AO festzusetzen, wenn bei keinem Mitunternehmer die festgesetzte Einkommensteuer die Summe der festgesetzten Einkommensteuervorauszahlungen übersteigt.
BFH: Vollverzinsung nach § 233a AO und Billigkeit
Hat ein Steuerpflichtiger für ausländische Vorsteuerbeträge zunächst zu Unrecht im Inland den Vorsteuerabzug geltend gemacht, der dann aufgrund einer geänderten Steuerfestsetzung entfällt, sind Nachzahlungszinsen aufgrund der geänderten Steuerfestsetzung auch dann nicht aus Billigkeitsgründen zu erlassen, wenn der Steuerpflichtige im anderen Mitgliedstaat für die dort gesetzlich geschuldete Steuer keinen Vorsteuerabzug erlangen kann.
BFH: Kein Werbungskostenabzug, wenn anstelle des Firmenwagens der Privatwagen genutzt wird
„KI-Steuerberater“: Kammer verklagt Tax-Tech-Start-up
Revised ESRS: EU-Kommission legt überarbeiteten ESRS-Entwurf zur Konsultation vor
Die EU-Kommission hat am 6.5.2026 den Konsultationsentwurf der überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Bis zum 3.6.2026 haben Stakeholder die Möglichkeit, Feedback einzureichen. Der Entwurf geht in einigen Punkten über den EFRAG-Vorschlag vom Dezember 2025 hinaus – und gibt Unternehmen mehr Spielraum als bislang vorgesehen.
Voluntary Standard: VSME wird zum VS – EU-Kommission veröffentlicht Entwurf für „Voluntary Standard“
Bescheidänderung: Später vorgelegte Verlustbescheinigung
Steuerbescheide sind nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen. Den Steuerpflichtigen darf kein grobes Verschulden treffen, was bei einer später vorgelegten Verlustbescheinigung fraglich sein kann.
BMF: Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
Wertsteigerungen des Anfangsvermögens durch Inflation während der Ehe werden bei der erbschaftsteuerlichen Zugewinnausgleichsforderung nicht berücksichtigt. Der darauf beruhende unechte Wertzuwachs wird durch Indexierung eliminiert. Das BMF hat daher in seiner Übersicht den Verbraucherpreisindex für das Jahr 2025 ergänzt.
BFH Pressemitteilung: Hinzurechnung von Hotelzimmermieten bei einem Veranstalter für Konferenzen, Events und Reisen
Nicht jeder Aufwand für die Anmietung von Hotelzimmern ist dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzurechnen. Voraussetzung für die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG wäre, dass die Hotelzimmer dem (fiktiven) Anlagevermögen des anmietenden Gewerbebetriebs zuzuordnen sind. Ob eine solche Zuordnung zu erfolgen hat, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.










