Digitalisierung und Automatisierung beschleunigen die Abläufe in Steuerkanzleien. Redundante Tätigkeiten werden automatisiert, andere von Mandanten selbst erledigt. Diese Zeitreserve ist eine Chance für mehr Beratung – vorausgesetzt, die Mitarbeiter werden mitgenommen.
FinMin Thüringen: Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
FG Münster : Nichtigkeit von geschätzten Verwaltungsakten
Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: OVG Münster lässt Berufung gegen Autohaus-Urteil zu
BGH: Wirksamkeit von Honorarvereinbarungen
BMF: Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland
Verhör(t) – Steuerthemen auf der Spur: Podcast: Wenn Fehler passieren – was Steuerkanzleien von Piloten lernen können
BMF: Haftung nach § 13c UStG bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts
DStV Stellungnahme: Mehr Tempo bei Außenprüfungen
BFH: Zur sog. Doppelberichtigung („Berichtigungssequenz“) bei Insolvenzeröffnung
Werden nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zunächst uneinbringlich gewordene Entgelte für zuvor erbrachte Leistungen vereinnahmt, hängt die mit der Vereinnahmung zulasten des Massebereichs des § 55 InsO vorzunehmende zweite Berichtigung nicht davon ab, dass die erste Berichtigung mit Wirkung zugunsten des Insolvenzbereichs des § 38 InsO zutreffend verfahrensrechtlich durchgeführt wurde.










