Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Beihilferechtliches Durchführungsverbot gibt keinen Anspruch auf Überbrückungshilfe

Das beihilferechtliche Durchführungsverbot des Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV ist ein Verbot – keine Anspruchsgrundlage. Der VGH Mannheim hat klargestellt, dass ein Unternehmen daraus keinen Anspruch auf Gewährung einer Corona-Überbrückungshilfe herleiten kann.

BFH: Gewinngrenze bei Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags

Unter dem Begriff „Gewinn“ in § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG ist der steuerliche Gewinn im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG zu verstehen. Bei der Prüfung, ob die Gewinngrenze überschritten wird, sind deshalb auch außerbilanzielle Korrekturen zu berücksichtigen. Das betrifft auch die nach § 4 Abs. 5b EStG hinzuzurechnende Gewerbesteuer.

BFH: Übertragung eines Solarparks an verschiedene Erwerber keine Geschäftsveräußerung

Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen im Sinne des § 1 Abs. 1a UStG liegt nicht vor, wenn der Unternehmer mehrere Teile eines von ihm betriebenen Solarparks an jeweils einzelne Erwerber veräußert und auch nach der Übertragung dieser Teilanlagen seine wirtschaftliche Tätigkeit fortführt, indem er den dort erzeugten Strom als „Anlagenbetreiber“ in das Netz einspeist und hierfür unverändert die nach dem EEG vorgesehene Vergütung vereinnahmt.

BFH: Keine Geschäftsveräußerung bei Betriebsfortführung durch einen Pächter

Nutzt der Erwerber das übertragene Vermögen nicht wie zuvor der Veräußerer für eine eigene unternehmerische Tätigkeit, sondern verpachtet er dieses, kann für die bei einer Geschäftsveräußerung notwendige Fortführung der Unternehmenstätigkeit nicht auf den Pächter abgestellt werden.