Unter dem Begriff „Gewinn“ in § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG ist der steuerliche Gewinn im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG zu verstehen. Bei der Prüfung, ob die Gewinngrenze überschritten wird, sind deshalb auch außerbilanzielle Korrekturen zu berücksichtigen. Das betrifft auch die nach § 4 Abs. 5b EStG hinzuzurechnende Gewerbesteuer.
BFH: Übertragung eines Solarparks an verschiedene Erwerber keine Geschäftsveräußerung
Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen im Sinne des § 1 Abs. 1a UStG liegt nicht vor, wenn der Unternehmer mehrere Teile eines von ihm betriebenen Solarparks an jeweils einzelne Erwerber veräußert und auch nach der Übertragung dieser Teilanlagen seine wirtschaftliche Tätigkeit fortführt, indem er den dort erzeugten Strom als „Anlagenbetreiber“ in das Netz einspeist und hierfür unverändert die nach dem EEG vorgesehene Vergütung vereinnahmt.
BFH: Keine Geschäftsveräußerung bei Betriebsfortführung durch einen Pächter
BStBK: Neuer FAQ-Katalog zur E-Rechnung
FG Berlin-Brandenburg: Erlass einer Kindergeld-Rückforderung bei Weiterzahlung
FG Berlin-Brandenburg: Ausscheiden bei Pensionszusage nicht Aufgabe jeglicher Tätigkeiten
awicontax Zukunftskompass 2026: „Empathie wird zur Brücke zwischen Technik und Mensch“
Digitalisierung, Fachkräftemangel und veränderte Mandantenerwartungen stellen die Steuerberatung vor große Herausforderungen. Heiko Geiger, Geschäftsführer der awicontaxGroup, erläutert im Interview die Ergebnisse des awicontax Zukunftskompasses 2026 und erklärt, wie Kanzleien durch Spezialisierung, Kooperation und empathische Beratung zukunftsfähig werden können.
BFH: Alle am 19.3.2026 veröffentlichten Entscheidungen
BGH: Rechtsprechungsänderung zur Hinterziehung von Umsatzsteuer
Der BGH hat seine bislang gefestigte Rechtsprechung zur strafrechtlichen Behandlung unrichtiger, unvollständiger oder unterlassener Umsatzsteuervoranmeldungen und der korrespondierenden Umsatzsteuerjahreserklärung geändert. Er verabschiedet sich vom bisherigen Konzept der prozessualen Tateinheit hinsichtlich der Umsatzsteuervoranmeldung und der Umsatzsteuerjahreserklärung.










