Erste Tätigkeitsstätte: Arbeitnehmerentsendung ohne lokalen Arbeitsvertrag

Der BFH hat entschieden, dass bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung die ortsfeste betriebliche Einrichtung des aufnehmenden Unternehmens, der der Arbeitnehmer im Rahmen eines eigenständigen Arbeitsvertrags mit dem aufnehmenden Unternehmen für die Dauer der Entsendung zugeordnet wird, die erste Tätigkeitsstätte ist. Doch was gilt, wenn kein lokaler Arbeitsvertrag vorliegt?

BFH: Genussrechtsausschüttungen kein Arbeitslohn

Eine Bindung von Mitarbeitern ist durch die Einräumung von Genussrechten mit Verfallsklausel möglich. Durch das Genussrecht werden Arbeitnehmer an der Gewinn- bzw. Wertentwicklung des Unternehmens beteiligt. Laufende Vergütungen aus einem obligatorischen Arbeitnehmer-Genussrecht führen zu Kapitaleinnahmen und nicht zu Arbeitslohn.

BFH: Mitarbeiterkapitalbeteiligung als Kapitaleinkünfte

Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sind immer verstärkter anzutreffen, auch weil bedeutsame Mitarbeiter hierdurch an das Unternehmen gebunden werden. Laufende Vergütungen aus einer typisch stillen Beteiligung des Arbeitnehmers am Arbeitgeber-Unternehmen lösen keinen Arbeitslohn, sondern Kapitaleinnahmen aus.