Umlage U1: Umlageverfahren bei Krankheit: Erstattungssatz bis Ende Januar wählen

Zum Jahreswechsel treten zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft – dabei gerät das wichtige Wahlrecht des Erstattungssatzes zur Umlage U1 für Arbeitgeber leicht aus dem Blick. Doch Vorsicht: Wer dieses Wahlrecht nicht rechtzeitig nutzt, muss bis zum nächsten Jahresbeginn warten.

Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: VG Schleswig bestätigt: Versäumte Endabrechnungsfrist kostet Neustarthilfe

Das VG Schleswig hat klargestellt, dass die Frist zur Einreichung der Endabrechnung bei der Neustarthilfe als materielle Ausschlussfrist zu behandeln ist. Das bedeutet: Wird die Frist versäumt, erlischt der Anspruch auf die Förderung vollständig – und bereits ausgezahlte Beträge sind zurückzuzahlen.