Die Bundesrechtsanwaltskammer hat auf eine aktuelle Entscheidung des BFH hingewiesen, mit der ein erstinstanzliches Urteil aufgehoben wurde, weil ein ehrenamtlicher Richter während der mündlichen Verhandlung eingeschlafen ist.
Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Beihilferechtliches Durchführungsverbot gibt keinen Anspruch auf Überbrückungshilfe
BMF Referentenentwurf: Informationsaustausch von GloBE-Informationen mit Drittstaaten
Verhör(t) – Steuerthemen auf der Spur: Podcast: So steht es um die E-Rechnung
BMF: Anpassung des AEAO wegen geänderter Kassensicherungsverordnung
Referentenentwurf: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei strafrechtlicher Vermögensabschöpfung
BFH: Gewinngrenze bei Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags
Unter dem Begriff „Gewinn“ in § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG ist der steuerliche Gewinn im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG zu verstehen. Bei der Prüfung, ob die Gewinngrenze überschritten wird, sind deshalb auch außerbilanzielle Korrekturen zu berücksichtigen. Das betrifft auch die nach § 4 Abs. 5b EStG hinzuzurechnende Gewerbesteuer.
BFH: Übertragung eines Solarparks an verschiedene Erwerber keine Geschäftsveräußerung
Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen im Sinne des § 1 Abs. 1a UStG liegt nicht vor, wenn der Unternehmer mehrere Teile eines von ihm betriebenen Solarparks an jeweils einzelne Erwerber veräußert und auch nach der Übertragung dieser Teilanlagen seine wirtschaftliche Tätigkeit fortführt, indem er den dort erzeugten Strom als „Anlagenbetreiber“ in das Netz einspeist und hierfür unverändert die nach dem EEG vorgesehene Vergütung vereinnahmt.










