Vergütungen, die ein Kommanditist von der KG für seine geleistete Arbeit erhält, sind Sondervergütungen. Im Gegensatz dazu sind laut dem Sächsischen FG Vorauszahlungen auf Kurzarbeitergeld keine Sondervergütungen der KG an den Kommanditisten, wenn die Kurzarbeit wirksam angeordnet wurde.
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BFH: Fristsetzung zur Mittelverwendung
Setzt das Finanzamt einer Körperschaft eine Frist nach § 63 Abs. 4 Satz 1 AO zur Verwendung nicht zeitnah verwendeter Mittel und begehrt die Körperschaft die Aufhebung der in Form eines „Auflagenbescheides“ ergangenen Fristsetzung mit der einzigen Begründung, die Mittel seien zeitnah verwendet worden oder unterlägen nicht dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung, fehlt einer hierauf gerichteten Klage das Rechtsschutzbedürfnis.










