Mentale Gesundheit ist keine Nebensache. Im Podcast Verhör(t) sprechen zwei Experten über Stress, Burnout und Wege zu mehr psychischer Stabilität und beleuchten, warum gerade leistungsorientierte Branchen wie die Steuerberatung auf Prävention setzen sollten.
FG Berlin-Brandenburg: Anforderungen an nach § 198 BewG vorgenommenen Marktanpassungsabschlag
BFH: Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
Die Zinsen für eine Erstattung von Gewerbesteuer nach § 233a AO sind bei der steuerlichen Gewinnermittlung als Betriebseinnahme zu erfassen. Die Behandlung der Zinsen nach § 233a AO, die als Nachzahlungszinsen gemäß § 4 Abs. 5b EStG nicht abziehbar, aber als Erstattungszinsen zu versteuern sind, verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des GG.
BFH: Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung
BFH: Rückwirkender Widerruf eines Bewilligungsbescheids kein rückwirkendes Ereignis
Die Niedersachsen-Soforthilfe Corona (mit finanzieller Unterstützung des Bundes) für die Monate April, Mai und Juni 2020 ist eine steuerbare und steuerpflichtige Betriebseinnahme. Wird ein Bewilligungsbescheid für einen als Betriebseinnahme anzusetzenden Liquiditäts- bzw. Aufwandszuschuss mit Ex-tunc-Wirkung zum Gewährungstag widerrufen und der Zuschuss zurückgezahlt, liegt hierin bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG kein rückwirkendes Ereignis für das Jahr der Bewilligung und Vereinnahmung.
BFH: Alle am 5.2.2026 veröffentlichten Entscheidungen
FG Berlin-Brandenburg: Vorsteuerabzug bei Zuwendungen der Besucher eines Internet-Blogs
KI und Ausbildung: „Wir müssen uns im Steuerrecht besser auskennen als die KI“
Steuerberater Stefan Crivellin, Vorsitzender des Ausschusses Ausbildung der Steuerberaterkammer Südbaden, spricht über die Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz auf die Ausbildung und Prüfung in der Steuerberatung und erklärt, wie Ausbildungsbetriebe junge Menschen auf die Zukunft vorbereiten können.
Praxis-Tipp: Verschärfte Betriebsprüfung: Worauf beim Jahresabschluss 2025 geachtet werden sollte
Seit dem 1.1.2025 gelten in Deutschland deutlich strengere Vorgaben für steuerliche Betriebsprüfungen. Entsprechend müssen sich Unternehmen nicht nur auf kürzere Reaktionsfristen einstellen, sondern auch auf erweiterte Mitwirkungspflichten und spürbar härtere Sanktionen bei Verzögerungen oder Verstößen.










