BFH Pressemitteilung: Ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht

Abfindungen, die für einen lebzeitigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht gezahlt werden, unterliegen nicht der Einkommensteuer. Die Zahlungen stellen kein erzieltes Einkommen dar, auch wenn sie in Raten geleistet werden.

Praxis-Tipp: Neue Bagatellgrenzen für betrieblich genutzte Grundstücksteile

Die Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen hebt die Grenzen des § 8 EStDV deutlich an. Betrieblich genutzte Grundstücksteile bis zu einer Fläche von 30 m² oder im Wert von 40.000 EUR können im Privatvermögen verbleiben. Ein Überblick über die Neuregelung, Praxisfolgen und Gestaltungsoptionen.

Serie: Auf dem Weg zum Wunschmandanten: Strategisches Feintuning: Wie Kanzleien ihre Mandantenstruktur optimieren können

Die Akquise läuft auf Hochtouren, das Telefon klingelt regelmäßig und neue Aufträge landen auf dem Schreibtisch. Dennoch mischen sich unter die Neuzugänge immer wieder Mandate, die personelle Kapazitäten binden, ohne die Kanzleistrategie wirklich voranzubringen. Wer seine Maßnahmen jetzt nachjustiert, kann sein Mandanten-Portfolio weiter schärfen.