Der BFH hat entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland für Einkünfte eines dort ansässigen Arbeitnehmers, der an Bord eines Schiffes im nationalen Seeverkehr tätig ist, nach dem DBA Zypern 2011 das Besteuerungsrecht zusteht. Zudem hat er klargestellt, dass ein „Schiff im Binnenverkehr“ im Sinne des DBA-Zypern 2011 nur ein solches ist, das ausschließlich auf innerhalb des Festlandes liegenden Binnengewässern verkehrt, das heißt auf Flüssen, Kanälen und Seen.
BFH: Alle am 18.6.2026 veröffentlichten Entscheidungen
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