Im Verhör(t)-Podcast geht es um die Frage, wie Kanzleien den technologischen Wandel wirklich angehen – und was sie davon abhält.
Serie: Herausforderung Wertpapierbuchhaltung: Anrechenbare Quellensteuer bei betrieblichen Wertpapierdepots
Ausländische Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen wird bei betrieblichen Anlegern angerechnet, im Quellenstaat erstattet oder bleibt als Definitivbelastung bestehen. Welcher Weg greift, hängt vor allem von der Rechtsform des Anlegers ab. Handelsrechtlich entscheidet derselbe Befund, ob Steueraufwand, eine Entnahme oder eine Forderung zu erfassen ist.
DStV erreicht Klarstellung: Neues Ankreuzfeld „Ergänzende Angaben zur Steuererklärung“
BFH: Wahlfeststellungsbescheid im Tabaksteuerrecht
Nach der jüngeren Rechtsprechung des BFH ist nicht geklärt und damit ernstlich zweifelhaft, ob im Tabaksteuerrecht der Erlass eines Wahlfeststellungsbescheids zulässig ist, wenn nach den festgestellten Tatsachen der Betroffene entweder Steuerschuldner oder wegen Steuerhinterziehung oder Steuerhehlerei Haftungsschuldner ist und eine dritte Möglichkeit ausscheidet.
BFH: Zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts für Zwecke der Erbschaftsteuer
Eine pauschale Zurückweisung des Sachverständigengutachtens i. S. d. § 198 Abs. 2 BewG unter Hinweis auf einen höheren Kaufpreis verletzt die Pflicht des FG zur Sachverhaltsaufklärung (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) und zur Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens (§ 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO).
BFH: Neue anhängige Verfahren im September 2026
BFH: Alle am 1.10.2026 veröffentlichten Entscheidungen
BFH Pressemitteilung: Steuersatzermäßigung im Hotel
BFH Pressemitteilung: Zum Rangverhältnis der Kindergeldberechtigten
Von den Eltern erbrachte Barunterhaltsleistungen sind kein geeignetes Kriterium für die Beurteilung der Haushaltsaufnahme im Sinne von § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG. Nach dieser Vorschrift wird bei mehreren Kindergeldberechtigten das Kindergeld demjenigen gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat.
Videoreportage EIN BLICK : Vom Steuerberater zum Visionär
Am Ostermontag 2017 beschließt Johannes Lemminger, nicht länger als klassischer Steuerberater arbeiten zu wollen. Für die familiengeführte Kanzlei beginnt damit ein radikaler Wandel – durch ein tiefes Tal bis zu einem Arbeitsmodell, in dem neue Werte eine große Rolle spielen. Wie jetzt in der Kanzlei gearbeitet wird, zeigt die aktuelle Videoreportage „EIN BLICK“.










