Grundstücke, die von einer Kapitalgesellschaft zur landwirtschaftlichen Nutzung an Dritte überlassen werden, gelten nicht als Verwaltungsvermögen i. S. des § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG. Dies gilt nach einem Urteil des FG Düsseldorf auch bei einer Betriebsverpachtung.
BMF: Suspendierung des Deutsch-Russischen Doppelbesteuerungsabkommens
Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Überbrückungshilfen: Wenn die Haupterwerbsgrenze zur Rückforderung führt
Verhör(t) – Steuerthemen auf der Spur: Podcast: Taxdoo-Gründer Gothmann: Wie Verantwortung Kanzleien und Tax Tech verbindet
FG Köln : Unterlassene Auswertung eines Betriebsprüfungsberichts
Vorschlag der EU-Kommission: DStV warnt vor Risiken der geplanten EU Inc.
BFH: Kein Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers nach § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG a.F. analog in Lohnsteuerfällen
Auch wenn der Arbeitgeber abkommenswidrig oder trotz fehlender beschränkter Steuerpflicht materiell-rechtlich zu Unrecht Lohnsteuer einbehält und abführt, steht dem Arbeitnehmer ein (Lohnsteuer-)Erstattungsanspruch in analoger Anwendung des § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG a.F. nicht zu (Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung).
BFH: Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG
Eine Gruppe natürlicher Personen, die nicht in der Rechtsform einer Personen- oder Kapitalgesellschaft oder einer Erbengemeinschaft zusammengeschlossen sind, ist kein Rechtsträger im zivilrechtlichen und grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne und kann auch kein herrschendes Unternehmen im Sinne des § 6a Satz 3 und 4 GrEStG sein.
BFH: Entfallen der Grenzgängereigenschaft bei Überschreiten der Nichtrückkehrtage
Eine Nichtrückkehr aufgrund der Arbeitsausübung im Sinne des Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz 1971/2010 liegt vor, wenn die Rückkehr an den Wohnsitz aus beruflichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Dies bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach arbeitsbezogenen Besonderheiten, und kann nicht allein anhand pauschaler Kriterien, insbesondere der Entfernung zwischen Wohn- und Tätigkeitsort, entschieden werden.










