BMF Referentenentwurf: Verordnung zur Anwendung des Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb

Eine Steueroasenabwehrverordnung des BMF, die jetzt als Referententwurf vorliegt, benennt die Steuerhoheitsgebiete, welche nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 Steueroasen-Abwehrgesetz nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete sind, soweit sie in der „schwarzen Liste“ der EU in der jeweils aktuellen Fassung gelistet sind.

BFH Pressemitteilung: Gemeinnützigkeit und politische Betätigung

Bei einem eingetragenen Verein darf die Einflussnahme auf politische Willensbildung und Öffentlichkeit nicht über das hinausgehen, was im Rahmen der Verfolgung steuerlich begünstigter Zwecke erforderlich ist. Der BFH hat diesen Grundsatz aktuell in einem Eilverfahren präzisiert.