BMF Referentenentwurf: Verordnung zur Anwendung des Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb

Eine Steueroasenabwehrverordnung des BMF, die jetzt als Referententwurf vorliegt, benennt die Steuerhoheitsgebiete, welche nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 Steueroasen-Abwehrgesetz nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete sind, soweit sie in der „schwarzen Liste“ der EU in der jeweils aktuellen Fassung gelistet sind.