Wird kurzfristig in erheblichem Umfang Gold umgeschlagen, liegt ein gewerblicher Goldhandel vor. Jedes gewerbliche Unternehmen hat mindestens eine, am Ort der Geschäftsleitung zu lokalisierende Betriebsstätte, welcher im Zweifel und bei Fehlen einer anderweitigen zusätzlichen Betriebsstätte der gesamte Unternehmensgewinn zuzurechnen ist. So entschied das FG München.
Allgemein
Teil 1: Überblick über das KöMoG
Der Gesetzgeber will die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Familienunternehmen in der Rechtsform einer KG oder OHG verbessern. Dazu wurde mit dem KöMoG insbesondere eine Optionsmöglichkeit zur Körperschaftsteuer eingeführt. Doch in dem Gesetzespaket sind auch noch weitere Änderungen im Bereich der Besteuerung von Gesellschaften enthalten.
BFH Kommentierung: Berichtigung des unberechtigten Steuerausweises
Hat der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug geltend gemacht, ist der aufgrund des unberechtigten Steuerausweises geschuldete Steuerbetrag gemäß § 14c Abs. 2 UStG für den Zeitraum zu berichtigen, in dem der Rechnungsempfänger die Vorsteuer an das Finanzamt zurückzahlt. Auf den Zeitpunkt der Berichtigungsbeantragung beim Finanzamt oder den einer Rechnungsberichtigung kommt es nicht an.
BFH Kommentierung: Anwachsung eines KG-Anteils bei übersteigendem Abfindungsanspruch
Ist der Abfindungsanspruch, der aufgrund des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer KG bei dessen Tod gegen die Gesellschaft entsteht, höher als der Wert des auf den fortsetzenden Gesellschafter übergegangenen Anteils der KG, wird kein negativer Wert des Erwerbs als Schenkung auf den Todesfall bei dem fortsetzenden Gesellschafter berücksichtigt. Dies gilt auch für den Fall, dass der fortsetzende Gesellschafter zugleich Erbe des ausgeschiedenen Gesellschafters ist.
BMF: Schreiben und Muster zum Forschungszulagengesetz
Advertorial-Karriere & Leben in der Steuerberatung: Ein Steuerparadies für Mitarbeitende schaffen
BMF: Anrechnung kambodschanischer Steuer
BMF: Schreiben zur Option zur Körperschaftsbesteuerung
Verrechnungspreise: Verrechnungspreisrichtlinien in Italien sorgen für Handlungsbedarf
Die Ende 2020 veröffentlichten Dokumentationsvorschriften zu Verrechnungspreisen in Italien verankerten die Empfehlungen der OECD im nationalen Recht. Die ergänzenden Verrechnungspreisrichtlinien vom September 2021 sowie ein Aufruf zu einer Konsultation mit dem italienischen Finanzamt sollten Unsicherheiten beseitigen. Dadurch ergibt sich ein zusätzlicher Handlungsbedarf, dessen Nichtbeachtung zu Strafen in Italien führen kann.
