Kann aufgrund eines Antrags auf Günstigerprüfung noch eine Einkommensteuerveranlagung durchgeführt, wenn bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist?
Allgemein
BMF: Statistik über die Einspruchsbearbeitung 2022
Sachverständigengutachten: Stichtag der Kaufpreisaufteilung auf Grund und Boden und Gebäude
FG Köln: Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung
Bürokratieabbau: Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege sollen auf 8 Jahre verkürzt werden
Ziel der Bundesregierung ist es, beim Bürokratieabbau reale Fortschritte zu erreichen, um den Staat handlungsfähiger und bürgerfreundlicher zu machen. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, ein neues Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg zu bringen. Daher hat das Bundeskabinett die Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen.
FG Berlin-Brandenburg: Nachweis der Aufgabe zur Post bei Delegation an andere Behörde
BFH: Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist für den Erlass eines Grunderwerbsteuerbescheids
Bei einer Besteuerung gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG kommt einer Anzeige nach § 18 Abs. 1 Satz 1 GrEStG oder nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GrEStG jedenfalls dann keine die Anlaufhemmung (§ 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO) beendende Wirkung für die Feststellungs- und für die Festsetzungsfrist der zu erlassenden Bescheide zu, wenn die nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG erforderlichen Angaben in Bezug auf ein Grundstück vollständig fehlen.
BFH: Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen aufgrund der Niederlassungsfreiheit
Die Sonderregelung zur Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen in § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsatz 2 Buchst. a EStG gilt aufgrund der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) auch für Vorsorgeaufwendungen, die in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit Einnahmen aus einer in den Niederlanden ausgeübten freiberuflichen Tätigkeit stehen.
