FG Köln: Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung

Verlangt ein Miterbe die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und beantragt er die Teilungsversteigerung der geerbten Grundstücke, sind die daraus resultierenden Rechtsberatungskosten Kosten der Nachlassverteilung i. S. von § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG. So entschied das FG Köln.