Wenn ein Bediensteter einer zwischenstaatlichen Einrichtung, der seinen Wohnsitz und Beschäftigungsort im Inland hat, von der Einrichtung Arbeitslohn bezieht, der aufgrund einer Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Organisation einkommensteuerfrei ist, können die damit in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden, an ein eigenes Sozialversicherungssystem der Einrichtung gezahlten Vorsorgeaufwendungen nicht als Sonderausgaben abgezogen werden.
Allgemein
Unternehmenskultur: Feel-Good-Management in der Steuerberatung
In den vergangenen zwei Jahrzehnten hat sich das Verständnis vom Arbeitsplatz als reinem Ort der Lohnarbeit hin zu einer ganzheitlichen Umgebung gewandelt: Mitarbeitende sollen sich dort wohlfühlen, verwirklichen und entwickeln können. Doch wie werden Steuerkanzleien diesem Anspruch gerecht? Ein Ansatz, der das Programm im Namen trägt, ist das “Feel-Good-Management” der GeBeCe Gesellschaft für Beratung & Mentoring mbH. Geschäftsführerin Melita Dine erklärt, wie ihr Konzept funktioniert.
BFH: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs
§ 16 Abs. 5 GrEStG steht einer Aufhebung der Grunderwerbsteuer nach § 16 Abs. 2 GrEStG nicht entgegen, wenn der Notar den Erwerbsvorgang zwar nicht innerhalb der für ihn geltenden Frist des § 18 GrEStG anzeigt, seine Anzeige bei dem zuständigen Finanzamt aber noch innerhalb der für den Steuerschuldner geltenden Frist des § 19 GrEStG eingeht.
BMF: Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge
FG Münster: Energiepreispauschale kann beim Finanzgericht eingeklagt werden
Praxis-Tipp (Aktualisierung): 3-Tage-Zugangsvermutung heute noch gerechtfertigt?
BFH: Alle am 4.10.2023 veröffentlichten Entscheidungen
FG Hamburg: Kein Anspruch auf Vorlage eines elektronischen Gesamtjournals
Gewerbliche Infektion entfällt : Handlungsbedarf bei kleineren Photovoltaikanlagen
Der Gesetzgeber hat die Erträge aus kleineren Photovoltaikanlagen seit dem 1.1.2022 steuerfrei gestellt. Daraus ergibt sich Handlungsbedarf für vermögensverwaltend tätige Mitunternehmerschaften, welche bisher durch die Erträge aus einer Photovoltaikanlage gewerblich infiziert waren. Die Finanzverwaltung hat eine Übergangszeit bis zum 31.12.2023 zugebilligt.
