Die Regelungen des AEAO zu §§ 146, 146a, 147 und 147a wurden geändert und in einem BMF-Schreiben bekannt gegeben.
Author: Stephan Bischoff
BMF: Anlage EÜR 2025 wurde veröffentlicht
OFD Baden-Württemberg: Steuerfahndung in Baden-Württemberg erzielt 366 Mio. Mehrergebnis
BMF: Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2026
BFH: Erweiterte Kürzung bei gewerblichem Grundstückshandel ausgeschlossen
Die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags ist bei Grundstücks- und Wohnungsunternehmen überaus bedeutsam. Sie führt in der Regel dazu, dass keine GewSt-Belastung eintritt. Veräußert eine Kapitalgesellschaft im dritten Jahr nach dem Erwerb fünf Mehrfamilienhaus-Grundstücke durch einen Verkaufsakt an einen Erwerber („en bloc“), wird die Vermögensverwaltung überschritten und die erweiterte Kürzung nicht gewährt. Auf die Nachhaltigkeit der Umsätze kommt es nicht an.










