BFH: Erziehung von Kindern und Jugendlichen steuerfrei – mit Einschränkungen Stephan Bischoff Allgemein 1. September 2025 Die MwStSystRL und die nationalen Regelungen des UStG stellen Umsätze zur Erziehung von Kindern und Jugendlichen steuerfrei. Diese Steuerfreiheit kann auch zur Anwendung kommen, wenn natürliche Personen solche Tätigkeit erbringen. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Steuerfreiheit’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest