Der DStV hat einen Leitfaden, veröffentlicht der mit 10 Schritte zeigen soll, wie Kanzleien ihre DATEV-Stammdaten konsequent bereinigen, Strukturen vereinfachen und den Weg für stabile, zukunftsfähige Prozesse freimachen können.
Author: Stephan Bischoff
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BFH: Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
Die Zinsen für eine Erstattung von Gewerbesteuer nach § 233a AO sind bei der steuerlichen Gewinnermittlung als Betriebseinnahme zu erfassen. Die Behandlung der Zinsen nach § 233a AO, die als Nachzahlungszinsen gemäß § 4 Abs. 5b EStG nicht abziehbar, aber als Erstattungszinsen zu versteuern sind, verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des GG.










