Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Schlussbescheide Überbrückungshilfe ohne Unterschrift gültig Stephan Bischoff Allgemein 11. Februar 2026 Das VG Berlin hat entschieden, dass für die wirksame Zustellung eines Schlussabrechnungsbescheids bei den Corona-Überbrückungshilfen keine handschriftlich unterschriebene Urschrift erforderlich ist. Die Namenswiedergabe genügt. Mehr zum Thema ‚Coronavirus’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest