Der BFH hat entschieden, dass Gutscheincodes zur Nutzung im X Netzwerk – unabhängig vom Vertriebsweg – sog. Einzweck-Gutscheine sind, deren Übertragung der Umsatzsteuer unterliegt, da aufgrund der Länderkennung der Nutzerkonten bereits bei der Ausgabe der Leistungsort in Deutschland und die Höhe der Umsatzsteuer feststehen.
Author: Stephan Bischoff
BFH: Alle am 30.10.2025 veröffentlichten Entscheidungen
BMF: Unentgeltliche Übertragung von Wirtschaftsgütern unter Vorbehaltsnießbrauch
Einsatz von KI in Steuerkanzleien: „Wer den AI-Act ernst nimmt, schafft Vertrauen bei Mandanten“
Mit dem EU AI Act hat der Gesetzgeber klare Regeln für den KI-Einsatz aufgestellt, die gestaffelt bis spätestens August 2026 umgesetzt werden müssen. Wir haben mit Ernst Tappe, Gründer und Geschäftsführer der KI-Trainingszentrum GmbH, über die Chancen und Pflichten gesprochen, die sich daraus für Steuerkanzleien ergeben.










