Die BStBK hat einen neuen FAQ-Katalog zur allgemeinen digitalen Aufbewahrung veröffentlicht.
Author: Stephan Bischoff
Tax Talks 2026: Ab jetzt alles anders?! Wie KI den Berufsstand wandelt
Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Schlussbescheide Überbrückungshilfe ohne Unterschrift gültig
Verhör(t) – Steuerthemen auf der Spur: Podcast: Wie Steuerberater Stress erkennen und vorbeugen können
FG Berlin-Brandenburg: Anforderungen an nach § 198 BewG vorgenommenen Marktanpassungsabschlag
BFH: Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
Die Zinsen für eine Erstattung von Gewerbesteuer nach § 233a AO sind bei der steuerlichen Gewinnermittlung als Betriebseinnahme zu erfassen. Die Behandlung der Zinsen nach § 233a AO, die als Nachzahlungszinsen gemäß § 4 Abs. 5b EStG nicht abziehbar, aber als Erstattungszinsen zu versteuern sind, verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des GG.
BFH: Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung
BFH: Rückwirkender Widerruf eines Bewilligungsbescheids kein rückwirkendes Ereignis
Die Niedersachsen-Soforthilfe Corona (mit finanzieller Unterstützung des Bundes) für die Monate April, Mai und Juni 2020 ist eine steuerbare und steuerpflichtige Betriebseinnahme. Wird ein Bewilligungsbescheid für einen als Betriebseinnahme anzusetzenden Liquiditäts- bzw. Aufwandszuschuss mit Ex-tunc-Wirkung zum Gewährungstag widerrufen und der Zuschuss zurückgezahlt, liegt hierin bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG kein rückwirkendes Ereignis für das Jahr der Bewilligung und Vereinnahmung.










