Bei der isolierten Anfechtung einer Einspruchsentscheidung entspricht der Streitwert nicht automatisch dem Wert des zugrundeliegenden Steuerbescheids. Wenn es nur um die Wahrung verfahrensrechtlicher Positionen geht, ist der Auffangstreitwert anzusetzen. So hat das FG Düsseldorf entschieden.
Author: Stephan Bischoff
FG Düsseldorf: Feststellungslast für verdeckte Gewinnausschüttungen
Niedersächsisches FG: Vorfälligkeitsentschädigungen als Werbungskosten bei Vermietungseinkünften
Wird ein zur Finanzierung eines vermieteten Grundstücks aufgenommenes Darlehen unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung getilgt, das Grundstück jedoch weiterhin zur Vermietung genutzt, dann ist die Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. So entschied das Niedersächsische FG.
BFH: Alle am 13.2.2025 veröffentlichten Entscheidungen
Betriebsaufspaltung: Bilanzierungskonkurrenz bei mehreren Besitzunternehmen
Es ist möglich, dass im Rahmen einer Betriebsaufspaltung von mehreren Besitzunternehmen jeweils funktional wesentliche Betriebsgrundlagen an eine Betriebs-GmbH überlassen werden. In diesem Fall stellt sich die Frage, in welchem Betriebsvermögen bzw. Sonderbetriebsvermögen die Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft zu erfassen sind.
Sozialversicherung: Stolperfallen bei Minijobs und Arbeit auf Abruf
FinMin NRW: Ermittlungen wegen internationalen Umsatzsteuerbetrugs
BZSt: Aktualisierung der Anlage zum BMF-Schreiben v. 29.3.2021
Das BZSt hat in Bezug auf das DAC6-Verfahren die Anlage „Steuerliche Präferenzregelungen im Sinne des § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e) Doppelbuchst. bb) AO und nichtkooperierende Steuerhoheitsgebiete im Sinne des § 138e Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) Doppelbuchst. bb) AO“ zum BMF-Schreiben v. 29.3.2021 aktualisiert.
SenFin Berlin: Digitale Gewerbesteuerbescheide in Berlin
Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Praxis der Bewilligungsstellen in der Schlussabrechnung bei familiären Verflechtungen
Die Schlussabrechnungen der Corona-Überbrückungshilfen stellen Unternehmen und ihre Steuerberater weiterhin vor erhebliche Herausforderungen – sowohl tatsächlich (Arbeitsaufwand) wie rechtlich (Rückforderungen, Haftung). Besonders kritisch ist die Behandlung von Unternehmensverbünden, insbesondere wenn familiäre Strukturen vorliegen.










