Sozialversicherung: Stolperfallen bei Minijobs und Arbeit auf Abruf Stephan Bischoff Allgemein 13. Februar 2025 Wer Minijobber und Minijobberinnen auf Abruf beschäftigt, muss das Teilzeit- und Befristungsgesetz beachten. Andernfalls kann der Minijob mit Verdienstgrenze unerwartet zu einer versicherungspflichtigen Tätigkeit werden. Mehr zum Thema ‚Minijob’…Mehr zum Thema ‚Geringfügige Beschäftigung’…Mehr zum Thema ‚Teilzeit’…Mehr zum Thema ‚Arbeitszeit’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest