Anlässlich verschiedener finanzgerichtlicher Entscheidungen stellen wir für Sie monatlich die wichtigsten neuen anhängigen Verfahren für Unternehmer, Arbeitnehmer und Anleger zusammen.
Author: Stephan Bischoff
BFH: Alle am 27.3.2025 veröffentlichten Entscheidungen
BFH Pressemitteilung: Wirtschaftliches Eigentum an zur Sicherheit übereigneten Aktien
Werden Aktien zur Sicherheit übereignet, sind sie steuerlich ab dem Eigentumsübergang dem Erwerber und Sicherungsnehmer zuzurechnen, wenn dieser die wesentlichen mit den Aktien verbundenen Rechte (insbesondere Veräußerung und Ausübung von Stimmrechten) rechtlich und tatsächlich unabhängig vom Eintritt eines Sicherungsfalls ausüben kann.
BFH Pressemitteilung: Freiberufliche Einkünfte bei kaufmännischer Führung durch einen Berufsträger
Ein als Zahnarzt zugelassener Mitunternehmer übt im Rahmen eines Zusammenschlusses von Berufsträgern den freien Beruf selbst aus, wenn er neben einer gegebenenfalls äußerst geringfügigen behandelnden Tätigkeit vor allem und weit überwiegend organisatorische und administrative Leistungen für den Praxisbetrieb der Mitunternehmerschaft erbringt.
Tax Technologie : Tax Tech und Steuerberatung: Von der Drohkulisse zum Miteinander
Sie traten selbstbewusst auf, und manche Tax-Tech-Anbieter gifteten offen in Richtung klassischer Steuerberatung. Ihr Werbe-Mantra: Statt sich an einen Steuerberater zu wenden, sollten Steuerpflichtige zur App greifen. Das hat nur bedingt funktioniert. Heute ist aus dem Bedrohungsszenario ein partnerschaftliches Miteinander geworden.
Nutzung der Länderöffnungsklausel: Thüringen will Grundsteuerreform anpassen
FG Köln: EuGH-Vorlage zur Steuerermäßigung für Schweizer Immobilien
Statistisches Bundesamt: 13,8 Mio. Arbeitnehmer nutzten 2020 die Entfernungspauschale
Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Schlussabrechnung der Coronahilfen bei Einzelunternehmern mit mehreren Firmen
FG Baden-Württemberg: Keine Ist-Versteuerung für freiwillig buchführende Partnerschaften
Für eine freiberuflich tätige Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern, die die Umsatzgrenze überschreitet und ihren handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt, kommt die Ist-Versteuerung nicht in Betracht. Das hat das FG Baden-Württemberg entschieden.










